In einer Pressemitteilung vom 13. Dezember 2023 informiert das albanische Verfassungsgericht darüber, dass es ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Migrationsdeals eingeleitet hat, den die albanische Regierung im November 2023 mit Italien vereinbart hatte. Die Vereinbarung zwischen den beiden Ländern sieht vor, dass Italien Aufnahmezentren in Albanien errichtet und dort Asylverfahren durchführt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht wurde von Abgeordneten des albanischen Parlaments eingeleitet, die geltend machen, dass bei der Unterzeichnung der Vereinbarung die Vorgaben der albanischen Verfassung missachtet wurden. Das Verfassungsgericht wird sich Mitte Januar 2024 wieder mit dem Verfahren befassen, bis dahin ist die innerstaatliche Ratifizierung der Vereinbarung ausgesetzt.
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