Anforderungen an Abflugzeit eines Sammelcharterflugs

§ 58 Abs. 7 S. 2 AufenthG regelt, dass die Organisation einer Abschiebung als solche kein Umstand ist, der das Betreten und Durchsuchung einer Wohnung zur Nachtzeit rechtfertigt. Das Verwaltungsgericht Göttingen geht in seinem Beschluss vom 19. Juni 2023 (Az. 1 E 184/23) diesbezüglich davon aus, dass die bloße Behauptung einer Ausländerbehörde, sie habe auf die Abflugzeit eines Sammelcharterfluges keinen Einfluss gehabt, nicht die Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit rechtfertigen kann. Wenn ein Sammelcharter wie im entschiedenen Verfahren von einer deutschen Behörde, nämlich der Bundespolizei, organisiert werde, sei es lebensfremd anzunehmen, dass es keinen fachlichen Austausch zwischen der Ausländerbehörde und der Bundespolizei zur Durchführung von Abschiebungen gebe und die Ausländerbehörde ihre Anliegen nicht anbringen könne, Flüge so zu legen, dass ein Ergreifen der abzuschiebenden Ausländer zur Nachtzeit vermieden werde, zumal die Voraussetzungen von § 58 Abs. 7 AufenthG bundesweit gelten würden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871