In seinem Beschluss vom 25. April 2022 (Az. XIII ZB 38/21) präzisiert der Bundesgerichtshof die Anforderungen, die an die Wirksamkeit des Verzichts auf Beistand durch die Teilnahme eines Verfahrensbevollmächtigten an einer Haftanhörung zu stellen sind. Für einen wirksamen Verzicht müsse dem rechtsunkundigen Betroffenen nicht nur die Verfahrenssituation erläutert werden, und dies im Protokoll der Anhörung festgehalten werden, sondern müssten ihm auch die Folgen des Verzichts ausreichend verdeutlicht werden, dass nämlich eine erneute Anhörung in derselben Instanz nicht mehr stattfinde und dem Betroffenen der Beistand eines Rechtsanwalts in der Anhörung somit endgültig versagt bleibe. Geschehe das nicht, sei der Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt und die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft ohne Weiteres rechtswidrig.
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