Die Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2021 (BT-Drs. 19/32678) auf eine Kleine Anfrage zur Asylstatistik 2021 enthält einige interessante statistische Aussagen zum Stand asylgerichtlicher Verfahren in der ersten Jahreshälfte 2021. Danach waren am 30. Juni 2021 insgesamt 167.449 verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge anhängig, darunter 47 Verfahren am Bundesverwaltungsgericht und 12.647 Verfahren allein am Verwaltungsgericht Berlin (S. 39f.). In der ersten Jahreshälfte 2021 fielen 35,1 Prozent der gerichtlichen Entscheidungen, in denen inhaltlich entschieden wurde, zu Gunsten der klagenden Schutzsuchenden aus (S. 29f.). Außerdem wird erläutert (S. 16ff.), welche Folgerungen die Bundesregierung aus den zwei EuGH-Urteilen C-441/19 vom 14. Januar 2021 zu Rückkehrentscheidungen gegenüber unbegleiteten Minderjährigen und C-901/19 vom 10. Juni 2021 zu einer wertenden Gesamtschau statt bloß quantitativer Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bei der Prüfung subsidiären Schutzes ziehen will.
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