Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern

Das Verwaltungsgericht Hamburg äußert sich in zwei aktuellen Urteilen vom 1. Oktober 2024 (Az. 10 A 2312/23) und vom 29. Oktober 2024 (Az. 10 A 2350/23) zur Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern in Deutschland. Eine exiloppositionelle Betätigung berge für iranische Staatsangehörige ein nicht bloß unerhebliches Gefährdungspotential, weil dem iranischen Regime aufgrund des technischen Fortschritts jedenfalls regelhaft alle oppositionellen Aktivitäten bekannt würden; die Annahme einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit setze darum nicht voraus, dass Betroffene in exponierter Stellung besonders nachhaltig als Regimefeind in die Öffentlichkeit getreten seien. Für die Frage einer beachtlichen Verfolgungsgefahr bei Rückkehr bleibe allerdings maßgeblich, ob die Aktivitäten den jeweiligen Asylsuchenden aus der Masse der mit dem Regime in Teheran Unzufriedenen herausheben und ihn als ernsthaften (und gefährlichen) Regimegegner erscheinen ließen, was eine Frage des Einzelfalls sei. Neben der Möglichkeit der Einflussnahme auf die öffentliche Meinung könne auch die Bedeutung bzw. Funktion einer Person innerhalb der iranischen Diaspora bzw. für eine Aktion oder Demonstration entscheidend dafür sein, ob jemand als „Schlüsselperson“ in den Fokus der iranischen Behörden gerate. Überwacht würden eher Anführer, Organisatoren und Redner, während etwa einfache Teilnehmer an Demonstrationen eine Überwachung ihrer Aktivitäten und daran anknüpfende Sanktionen eher nicht befürchten müssten. Auch spiele die Art der Verbreitung von Aktionen in den sozialen Netzwerken eine Rolle. Personen, die in den persisch-sprachigen Nachrichtensendern Man-o-to, Iran International, BBC Farsi sowie „Voice of America 365“ zu sehen seien, gerieten allein durch die dortige Ausstrahlung in das Blickfeld der iranischen Behörden und Sicherheitsdienste.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871