Ob die Mitwirkungspflichten eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers gemäß § 60b Abs. 1 AufenthG auch die Pflicht zur verbindlichen Buchung eines Fluges durch den Ausländer umfassen, wenn dies zur Erlangung von Reisedokumenten erforderlich sein sollte, ist laut dem Beschluss vom 14. Juli 2021 (Az. 13 ME 30/21) des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg offen. Dieser Umstand hatte im entschiedenen Verfahren zwar nur noch Auswirkungen auf die Verteilung der Verfahrenskosten, kann in vergleichbaren Verfahren aber möglicherweise für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes relevant sein.
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