Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt in seinem Urteil vom 18. April 2024 (Az. 59841/19 u.a., A.R. u.a. gegen Griechenland) erneut menschenrechtswidrige Zustände in Aufnahmezentren auf griechischen Inseln fest. Die Beschwerdeführer seien im Jahr 2019 über Wochen, Monate bzw. fast ein Jahr obdachlos gewesen und hätten keinerlei medizinische Versorgung erhalten, außerdem seien die Aufnahmezentrum massiv überfüllt gewesen, hätte es keinen ausreichenden Zugang zu sanitären Einrichtungen, Einschränkung bei der Versorgung mit Lebensmitteln und aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen eine hohe Kriminalitätsrate gegeben. Dies stelle eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer aus Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung) dar.
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