Ausländerbehörde muss Vorliegen eines Asylantrags selbstständig prüfen

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hält es in seinem Beschluss vom 14. März 2024 (Az. 3 D 37/23) für wahrscheinlich, dass eine Ausländerbehörde im Rahmen der Anwendung von § 10 Abs. 1 AufenthG selbstständig prüfen muss, ob ein Ausländer tatsächlich einen Asylantrag gestellt hat; § 10 Abs. 1 AufenthG verbietet in diesem Fall mit wenigen Ausnahmen die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens. Die Ausländerbehörde müsse, so das Oberverwaltungsgericht, bei unklaren Erklärungen des Ausländers im Wege der Auslegung ermitteln, ob es sich bei den Äußerungen um ein Schutzgesuch im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylG handele und es sei nicht rein formal darauf abzustellen, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren durchführe. Zwar könne es so zu divergierenden Entscheidungen zwischen Ausländerbehörde und Bundesamt hinsichtlich der Frage kommen, ob ein Asylantrag gestellt worden sei, was der Gesetzgeber aber wohl hinnehmen wollte. Im Übrigen gebe es auch keine § 42 AsylG entsprechende Norm, der eine Bindung der Ausländerbehörde an die Entscheidung des Bundesamts entnommen werden könne, ob ein Asylantrag gestellt wurde, und dürfte auch § 6 AsylG keine solche Wirkung entfalten, weil er einen gestellten Asylantrag gerade voraussetze.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871