Mit Beschluss vom 17. August 2021 (Az. 1 LA 43/21) hat sich das OVG Schleswig zur Auslegung des Begriffs „Erstentscheidung in der Sache“ in Art. 10 Dublin-III-Verordnung geäußert und sich der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. September 2019 – OVG 6 N 58.19) angeschlossen. Danach umfasse der Begriff der „Erstentscheidung in der Sache“ im Sinne von Art. 10 Dublin-III-Verordnung nicht nur die behördliche Entscheidung, sondern auch ein sich gegebenenfalls anschließendes Rechtsmittelverfahren.
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