Auslesen von Handydaten nicht auf Vorrat

Zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1.6.2021 (Az. 9 K 135/20 A), in dem die Rechtswidrigkeit einer Handydatenauswertung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt worden war, liegt nunmehr die vollständige Entscheidung vor. Das Gericht hielt den hier relevanten § 15a AsylG zwar nicht für verfassungswidrig, dafür aber die Praxis des BAMF für rechtswidrig, Handydaten auf Vorrat auszulesen und über die Erforderlichkeit des Auslesens faktisch erst im Nachhinein zu entscheiden: Bereits im Auslesen der Daten liege ein (nicht gerechtfertigter) Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Siehe zu dieser Entscheidung auch den Bericht in der LTO.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871