Mit Beschluss vom 14. Februar 2022 (Az. 13 A 2027/19.A) hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren zugelassen, nachdem das erstinstanzliche Verwaltungsgericht die Begründung für die Ablehnung der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge in seinem Urteil ausgewechselt hatte. Dies habe den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, weil nicht auszuschließen sei, dass die rechtzeitige Bekanntgabe der für das Urteil letztlich tragenden Begründung der Beweisantragsablehnung zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte.
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