Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 22. Februar 2022 (Az. 10 LA 9/23) die Berufung in einem weiteren Verfahren zugelassen, in dem es um die Anforderungen an die Annahme systemischer Mängel in einem Dublin-Staat geht, wenn dort Kettenabschiebungen beobachtet werden. Während im HRRF-Newsletter Nr. 86 in der vergangenen Woche bereits über den Beschluss des Gerichts zu Kroatien berichtet wurde, geht es jetzt um Slowenien und die Frage, ob wegen Pushbacks an der slowenischen Grenze auf das ernsthafte Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh für Dublin-Rückkehrer geschlossen werden kann.
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