Behörden haften für Versäumnisse anderer Behörden

Ein Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft oder von Ausreisegewahrsam ist unbegründet, und eine gleichwohl angeordnete Haft rechtswidrig, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt, von dem zwar nicht die antragstellende Behörde weiß, aber eine andere deutsche Behörde, die die Information über das Abschiebungshindernis nicht rechtzeitig weitergeleitet hat, sagt der Bundesgerichtshof (erneut) in seinem Beschluss vom 26. März 2024 (Az. XIII ZB 44/21), weil Versäumnisse anderer am Verfahren beteiligter deutscher Behörden der die Abschiebung betreibenden Behörde zuzurechnen seien. Hier hatte die pakistanische Botschaft das Bundesministerium des Innern am 5. November 2020 über eine Änderung seiner Rückführungspraxis informiert, die bereits geplante Abschiebungen unmöglich machte, diese Information hatte die am Verfahren beteiligte Ausländerbehörde aber erst 11 Tage später und damit aus BGH-Sicht zu spät erreicht. Die LTO berichtet ebenso über diese Entscheidung.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871