Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 25. August 2021 (Az. XII ZB 442/18) zu den an die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden zu stellenden Anforderungen geäußert. Danach müsse zum einen die Identität des zu Adoptierenden feststehen, auch wenn es sich um einen Flüchtling handele, wobei es aber Erleichterungen bei der Beweisführung geben könne; zum andere müsse die sittliche Rechtfertigung gemäß § 1767 BGB gegeben sein, die in der Regel ein bereits bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis voraussetze.
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