Der Bundesgerichtshof berichtet in seinem Beschluss vom 23. Juli 2024 (Az. XIII ZB 36/24) über eine Behördeneinschätzung, dass die Durchführbarkeit von Abschiebungen nach Libyen möglicherweise schon ab Herbst 2024 keine bloße Hoffnung der zuständigen Behörde sei, sondern eine auf konkrete Tatsachen gestützte begründete Aussicht. Die Innenministerkonferenz hatte den Bund unter anderem im Juni 2024 aufgefordert, Abschiebungen von Gefährdern und Straftätern u.a. nach Libyen möglich zu machen.
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