Die Bundesregierung versucht einem Medienbericht vom 6. September 2025 zufolge in diversen Verfahren afghanischer Staatsangehöriger mit deutscher Aufnahmezusage, trotz anderslautender gerichtlicher Eilbeschlüsse keine Visa zu erteilen. Stattdessen würden Aufnahmezusagen zurückgezogen und Aufnahmebescheide aufgehoben, weil die Bundesregierung die „Gefährdung neu einschätzen wolle“ oder keine Gefährdung mehr sehe.
Der Verein Kabul Luftbrücke wird in dem Medienbericht mit der Aussage zitiert, dass es sich nicht um Einzelfälle handele; vielmehr gehe man von einer Strategie der Bundesregierung aus, die eine Aufnahme trotz gerichtlicher Beschlüsse verhindern wolle. Das würde ich auch so sehen: Die 1970 vom Bundesverwaltungsgericht formulierte „Ehrenmanntheorie“, wonach man von öffentlich-rechtlichen Körperschaften angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung von Gerichtsurteilen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwarten könne, wird durch so etwas wie die „Schurkentheorie“ abgelöst, die eine Respektierung von Gerichtsurteilen selbst mit Vollstreckungsdruck nur unter bestimmten Umständen erwarten lässt.
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