Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Juni, in denen es Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze in drei Verfahren für rechtswidrig hielt, hatten bekanntlich einen gewissen politischen Eskapismus des Bundesinnenministers zur Folge, der die Praxis der Zurückweisungen dennoch fortsetzen wollte (und fortsetzt). Diverse Medien (etwa hier oder hier) berichten nun über ein am 28. Juni 2025 veröffentlichtes Interview des Handelsblatts mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (Paywall), in dem der Gerichtspräsident den Bundesinnenminister kritisiert und korrigiert. Das Verwaltungsgericht Berlin sei in Eilverfahren erst- und letztinstanzlich zuständig und sei gerade deswegen dazu verpflichtet gewesen, die Rechtslage „intensiv durchzuprüfen“, was es getan habe. Ein Minister müsse „das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung“ festhalte.
Es ist durchaus ungewöhnlich, dass sich ein Gerichtspräsident öffentlich in eine Debatte um die Bedeutung verwaltungsgerichtlicher Eilentscheidungen einbringt, zumal wenn es sich gerade um den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts handelt. Man dürfte den Umstand, dass es so ein Interview mit solchen Aussagen überhaupt gibt, durchaus als Signal in Richtung des Bundesinnenministers verstehen dürfen.
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