Vor ziemlich genau vier Wochen hatte der UN-Sozialausschuss die deutsche Bundesregierung dazu aufgefordert, einem Schutzsuchenden in Thüringen soziale Leistungen zu gewähren, insbesondere Unterkunft, Gesundheitsversorgung und jedenfalls Leistungen, die dem Existenzminimum entsprechen, solange seine Individualbeschwerde vor dem UN-Ausschuss behandelt wird. Am 13. November 2025 berichtet die tagesschau, dass die zuständigen Behörden dieser Aufforderung bislang nicht gefolgt sind, der Beschwerdeführer vielmehr immer noch obdachlos und ohne jede Versorgung ist. Gleich mehrere Bundesministerien und das zuständige Landratsamt in Thüringen würden die Verantwortung für den Fall hin und her schieben, so die tagessschau.
Immerhin werden diverse Bundesministerien mit der Aussage zitiert, dass man den Fall „intensiv“ prüfe und sich austausche. Der Bericht ist lesenswert, weil er sich auch zur Frage äußert, wie rechtlich bindend so eine Aufforderung eines UN-Ausschusses für deutsche Behörden eigentlich ist.


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