In seinem Beschluss vom 14. März 2023 (Az. 11 A 298/23.A) lehnt das Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung gegen ein eine Dublin-Überstellung nach Litauen erlaubendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ab. Unter anderem der Bericht von Amnesty International zur Situation von Schutzsuchenden in Litauen von Juni 2022 weise darauf hin, so das OVG, dass Schutzsuchende in Litauen eine Unterbringung ohne Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit erhalten könnten. Damit erscheine es naheliegend, dass Schutzsuchende eine Unterkunft erhalten können, in der ihre Bewegungsfreiheit nicht in einer eine Haft kennzeichnenden Weise beschränkt werde.
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