Mit Beschluss vom 8. September 2021 (Az. 44205/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Maßnahme gegen Litauen erlassen, die bis zum 29. September 2021 die Zurückschiebung von fünf afghanischen Asylsuchenden nach Belarus verbietet. Die Asylsuchenden halten sich an der litauisch-belarussischen Grenze auf, befinden sich aber nach eigenen Angaben bereits auf litauischem Gebiet.
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