Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut Pressemitteilung vom 28. September 2021 bereits am 27. September 2021 eine im August gegen Polen erlassene vorläufige Maßnahme verlängert und weitere vorläufige Maßnahmen gegen Polen erlassen, die die Situation von sich an der polnisch-weißrussischen Grenze befindenden Asylsuchenden betreffen. Polen habe die Beschwerdeführer weiterhin zu versorgen und müsse außerdem sicherstellen, dass sie mit ihren Anwälten Kontakt aufnehmen könnten; sofern sich die Beschwerdeführer bereits in Polen befänden, dürften sie nicht nach Weißrussland zurückgeschoben werden.
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