Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut seiner Pressemitteilung vom 15. September 2021 die vorläufigen Maßnahmen aufgehoben, die er am 25. August im Verfahren 42165/21 (Ahmed u.a. gegen Lettland) erlassen hatte. Aus der Gruppe der ingesamt 41 Beschwerdeführer hätten 11 Personen aus humanitären Gründen nach Lettland einreisen könnne, die übrigen Beschwerdeführer schienen sich nicht mehr an der Grenze aufzuhalten, so der Gerichtshof.
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