Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut Pressemitteilung vom 29. September 2021 entschieden, seine Anfang September im Verfahren A.S. u.a. gg. Litauen (Az. 44205/21) gegen Litauen erlassene vorläufige Maßnahme, in der es um an der litauisch-weißrussischen Grenze gestrandete Asylsuchende ging, nicht zu verlängern. Die Beschwerdeführer befänden sich auf litauischem Gebiet und die litauische Regierung habe zugesichert, sie bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren nicht abzuschieben.
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