EGMR interveniert erneut wegen fehlender Unterbringung in Belgien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 15. November 2022 weitere vorläufige Maßnahmen gegen Belgien erlassen, die den Staat dazu verpflichten, 148 Schutzsuchenden, die sich in Belgien aufhalten, Unterbringung und Verpflegung zu gewähren, und über die er in einer Pressemitteilung vom 16. November 2022 berichtet. Der EGMR hatte bereits Ende Oktober in einem vergleichbaren Fall eine vorläufige Maßnahme gegen Belgien erlassen. In allen Fällen haben die Schutzsuchenden bereits Anordnungen eines belgischen Gerichts erwirkt, die den belgischen Staat zur Gewährung von Unterbringung und Verpflegung verpflichten, die die zuständigen Behörden aber bislang ignoriert haben.

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ISSN 2943-2871