Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 13. Dezember 2022 im Verfahren Al-Shujaa u.a. gg. Belgien (Az. 55208/22 u.a.) weitere vorläufige Maßnahmen gegen Belgien erlassen, die den Staat dazu verpflichten, 143 Schutzsuchenden, die sich in Belgien aufhalten, Unterbringung und Verpflegung zu gewähren, und über die er in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022 berichtet. Der EGMR hatte bereits Ende Oktober, Mitte und Ende November sowie Anfang Dezember 2022 in vergleichbaren Fällen vorläufige Maßnahmen gegen Belgien erlassen. In allen Fällen haben die Schutzsuchenden bereits Anordnungen eines belgischen Gerichts erwirkt, die den belgischen Staat zur Gewährung von Unterbringung und Verpflegung verpflichten, die die zuständigen Behörden aber bislang ignoriert haben.
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