In einer Pressemitteilung vom 24. September 2025 weist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darauf hin, dass er die Geltung einer von ihm im August 2025 erlassenen einstweiligen Anordnung, mit der er die Abschiebung eines Syrers aus Österreich gestoppt hatte, nicht verlängern wird. Der Betroffene habe nicht dargelegt, dass angesichts der allgemeinen Sicherheitssituation in Syrien und der individuellen Umstände des Einzelfalls eine reale und unmittelbare Gefahr einer irreparablen Beeinträchtigung seiner Rechte aus Artikel 2 (Recht auf Leben) und 3 (Folterverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehe.
In Zeiten, in denen sich der Gerichtshof politischer Anfeindung durch diverse europäische Regierungen ausgesetzt sieht, ist es sicherlich auch ein Signal, wenn man eine einstweilige Anordnung nicht nur auslaufen lässt, sondern auch noch eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht.
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