Mit Beschluss vom 2. August 2021 (Az. 38335/21, R.A. gg. Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Maßnahme gegen Österreich erlassen, die die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan zunächst bis zum 31. August 2021 untersagt. Hintergrund der Entscheidung sind die sich verschlechternde Situation in Afghanistan sowie die Entscheidung der afghanischen Regierung, jedenfalls vorübergehend keine Abschiebungen in das Land mehr zulassen zu wollen.
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