Berichten im Internet zufolge (siehe etwa hier oder hier) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 14. August 2025 in acht Verfahren von sudanesischen Schutzsuchenden einstweilige Anordnungen gegen Griechenland erlassen, die es dem Land vorläufig verbieten, die Betroffenen abzuschieben. Griechenland hatte Ende Juli 2025 ein von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiertes Gesetz verabschiedet, mit dem Schutzsuchenden, die aus nordafrikanischen Staaten nach Griechenland einreisen, für (zunächst) drei Monate das Recht auf Stellung eines Asylantrags genommen wurde. Die griechische Asylbehörde hatte sich unter Berufung auf dieses Gesetz geweigert, Asylanträge der acht Schutzsuchenden entgegenzunehmen, die über Libyen nach Kreta gelangt waren.
Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war in den acht Verfahren offenbar notwendig geworden, weil zunächst in Griechenland eingelegte Rechtsbehelfe gegen Abschiebungsandrohungen mit Standardformulierungen abgelehnt worden waren. Der ohnehin als rechtsextrem geltende griechische Migrationsminister Athanasios Plevris fiel vor dem Hintergrund der Anordnungen des Gerichtshofs mit Drohungen gegen griechische Nichtregierungsorganisationen auf, die die Schutzsuchenden unterstützt hatten.
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