Laut einer Pressemitteilung des Legal Centre Lesvos vom 22. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 30. August 2021 eine einstweilige Maßnahme gegen Griechenland erlassen, die das Land dazu verpflichtet, für den besonders schutzbedürftigen Beschwerdeführer in Anbetracht seines Gesundheitszustandes angemessene Aufnahmebedingungen und medizinische Versorgung sicherzustellen. Der Asylantrag des Beschwerdeführers war zuvor von den griechischen Behörden abgelehnt worden, weil er aus einem sicheren Drittstaat, nämlich der Türkei, nach Griechenland eingereist war.
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