Einstweilen kein Hauptsacheverfahren zu Zurückweisungen

Die FAZ berichtet am 12. September 2025 (Paywall), dass von den drei Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni dieses Jahres Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze mit Eilbeschlüssen gestoppt hatte, noch ein Verfahren anhängig ist. Die Bundesregierung soll mit einer Erledigung (auch) dieses Verfahrens einverstanden sein, die Klägerin sich noch nicht geäußert haben. Zwei weitere Verfahren sollen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig sein, ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln.

In dem FAZ-Bericht geht es etwas unübersichtlich zu: Offenbar hat das Verwaltungsgericht die Parteien gefragt, ob sich der Rechtsstreit nicht mittlerweile erledigt habe, mutmaßlich weil der Klageantrag, die Einreise nach Deutschland zu gestatten, durch das Eilverfahren vorweggenommen wurde. Dass die Bundesregierung dem trotz der vollmundigen Ankündigungen des Bundesinnenministers zugestimmt hat, das Vorliegen der „europarechtlichen Notlage“ in den Hauptsacheverfahren besser zu argumentieren, könnte ganz einfach daran liegen, dass sie sich (zu Recht) keine Erfolgsaussichten ausrechnet und das Verfahren gerne ohne viel Aufsehen beerdigen möchte. Und nein, lieber Reinhard Müller von der FAZ (Paywall), das Recht folgt nicht „letztlich der Realität“, sondern es ist genau andersherum, jedenfalls in einem Rechtsstaat, den auch Sie hoffentlich nicht beseitigen wollen.

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ISSN 2943-2871