Einstweiliger Rechtsschutz nach ermessensfehlerhafter Aussetzung der Vollziehung zulässig

Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO hinsichtlich einer gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 AsylG in Verbindung mit § 59 AufenthG erlassenen Abschiebungsandrohung mit einwöchiger Ausreisefrist ist statthaft bzw. fehlt einem Antragsteller nicht das notwendige Rechtsschutzbedürfnis, wenn die diesbezügliche behördliche Aussetzung der Vollziehung, zum Beispiel aufgrund von Ermessensfehlern, offensichtlich rechtswidrig ist, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 9. Juni 2022 (Az. 18a L 672/22.A). In dem entschiedenen Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Vollziehung der von ihm erlassenen Abschiebungsandrohung zwar ausgesetzt, dabei aber unter anderem nicht erkannt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handele, was die Aussetzung nach Ansicht des VG bereits rechtswidrig machte.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871