Übersendet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund eines aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrags eine Prognosemeldung, wonach ein weiteres Asylverfahren durchgeführt werde, muss der Betroffene unverzüglich aus der Haft entlassen werden, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 (Az. XIII ZB 10/21). Bei einer solchen Prognosemeldung handele es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Ankündigung, sondern um eine Vorabmitteilung, die die beteiligte Behörde beachten müsse.
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