Entschädigungszahlung wegen unangemessener Dauer eines aufenthaltsrechtlichen Gerichtsverfahrens

Einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gemäß § 198 GVG hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 13. Januar 2025 (Az. 13 FEK 154/22) für ein Verfahren bejaht, in dem es um die Durchsetzung eines aus § 25 Abs. 5 AufenthG folgenden Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ging. Die Dauer des erstinstanzlichen Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg sei mit 55 Monaten unangemessen lang gewesen, weil das Verfahren lediglich 20 Monate hätte dauern dürfen. Das Verfahren sei zwei Monate nach Klageerhebung entscheidungsreif gewesen, ab diesem Zeitpunkt sei der zuständigen Kammer ein „richterlicher Überdenkens- und Entscheidungszeit- und zugleich -spielraum“ von 18 Monaten zuzugestehen gewesen, innerhalb derer sie zu beurteilen gehabt hätte, wie das Verfahren zu fördern und wann es zu entscheiden gewesen wäre. Soweit die Kammer darauf verwiesen habe, dass sie mit zahlreichen, oftmals abschiebungsrelevanten Eilverfahren im Asyl- und Ausländerrecht belastet gewesen sei, führe dies für den Entschädigungsanspruch nicht zu einer Rechtfertigung der Verfahrensverzögerung, weil es entweder Aufgabe des Präsidiums des Gerichts gewesen wäre, die zuständige Kammer zu entlasten, oder, bei einer Überlastung des gesamten Gerichts, Aufgabe des beklagten Bundeslandes, zusätzliche Richter einzustellen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871