Eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Urteil trotz eines Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung begründet eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 28. November 2023 (Az. A 12 S 1688/23), in dem er die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen dieses Verfahrensfehlers zugelassen hat. In dem Verfahren sei ein Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG gestellt worden; die irrtümliche Annahme des Verwaltungsgerichts, ein solcher Antrag sei nicht gestellt worden, sei für das Vorliegen des Verfahrensverstoßes ohne Belang.
Schreibe einen Kommentar