Entwürdigende Behandlung von Migranten in Italien verstößt gegen Art. 3 EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 16. November 2023 (Az. 18911/17, A.E. u.a. gg. Italien) festgestellt, dass Italien die Rechte der aus dem Sudan stammenden Beschwerdeführer aus Art. 3 und Art. 5 EMRK verletzt hat, die im Sommer 2016 nach Italien eingereist waren und dann von italienischen Behörden aufgegriffen und verhaftet wurden. Die Bedingungen der Verhaftung der Beschwerdeführer und der anschließenden Bustransfers kämen einer erniedrigenden Behandlung gleich, was einen Verstoß gegen Artikel 3 darstelle. Die Antragsteller hätten sich ausziehen müssen, um nach ihrer Verhaftung medizinisch untersucht zu werden, und wurden sodann nackt zusammen mit vielen anderen Migranten ohne Privatsphäre und unter Polizeibewachung zurückgelassen. Die anschließenden langen Bustransfers der Beschwerdeführer hätten nach kurzer Zeit und zu einer sehr heißen Jahreszeit stattgefunden, ohne ausreichende Nahrung oder Wasser und ohne dass sie gewusst hätten, wohin sie verbracht wurden oder warum. Sie hätten sich unter ständiger Polizeikontrolle in einem Klima der Gewalt und Bedrohung befunden. Der EGMR hat zu seiner Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871