Entwürdigende Behandlung von Migranten in Italien verstößt gegen Art. 3 EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 16. November 2023 (Az. 18911/17, A.E. u.a. gg. Italien) festgestellt, dass Italien die Rechte der aus dem Sudan stammenden Beschwerdeführer aus Art. 3 und Art. 5 EMRK verletzt hat, die im Sommer 2016 nach Italien eingereist waren und dann von italienischen Behörden aufgegriffen und verhaftet wurden. Die Bedingungen der Verhaftung der Beschwerdeführer und der anschließenden Bustransfers kämen einer erniedrigenden Behandlung gleich, was einen Verstoß gegen Artikel 3 darstelle. Die Antragsteller hätten sich ausziehen müssen, um nach ihrer Verhaftung medizinisch untersucht zu werden, und wurden sodann nackt zusammen mit vielen anderen Migranten ohne Privatsphäre und unter Polizeibewachung zurückgelassen. Die anschließenden langen Bustransfers der Beschwerdeführer hätten nach kurzer Zeit und zu einer sehr heißen Jahreszeit stattgefunden, ohne ausreichende Nahrung oder Wasser und ohne dass sie gewusst hätten, wohin sie verbracht wurden oder warum. Sie hätten sich unter ständiger Polizeikontrolle in einem Klima der Gewalt und Bedrohung befunden. Der EGMR hat zu seiner Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871