Ein Mitgliedstaat, der vorübergehenden Schutz über die europarechtlichen Anforderungen hinaus auf bestimmte Personengruppen ausgedehnt hat, kann diesen Personengruppen den vorübergehenden Schutz entziehen, ohne das Ende des nach EU-Recht gewährten vorübergehenden Schutzes abzuwarten, meint der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Rs. C-244/24 u. C-290/24), über das es auch in einer Pressemitteilung berichtet.
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