Alleinstehenden Frauen mit internationalem Schutzstatus drohen in Griechenland weiterhin menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen, sagt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 7 K 754/23.WI.A). Frauen seien jedenfalls in dem Umfeld, in das sie bei der Rückkehr gelangen, als vulnerabel anzusehen und die Zahl männlicher Flüchtlinge sei deutlich höher als die weiblicher Flüchtlinge. Es liege auf der Hand und entspreche allgemeiner Lebenserfahrung, dass die Lebensumstände auf der Straße überaus rau seien; der Mangel an Struktur, sozialer Kontrolle und Verantwortlichkeit sowie an Perspektiven im Umfeld obdachloser, männlicher Flüchtlinge lasse erwarten, dass das Recht des Stärkeren gelte.
Es gibt noch nicht so viele Gerichtsentscheidungen, in denen die Situation alleinstehender Frauen thematisiert wird, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat es im März 2025 in einem Eilverfahren inhaltlich wie nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden gesehen.
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