Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2024 (Az. 10 LA 120/23) die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 5. September 2023 (Az. 15 A 1107/23) zugelassen, in dem das Verwaltungsgericht angenommen hatte, dass einer alleinerziehenden Mutter eines siebenjährigen Kindes bei einer Rückkehr nach Frankreich im Zeitraum zwischen ihrer Rückführung und der förmlichen Asylantragstellung sowie nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens eine unmenschliche und entwürdigende Behandlung drohe. Das Verwaltungsgericht sei weder auf die konkrete Unterbringungssituation für vulnerable Personengruppen noch für anerkannte Schutzberechtigte hinreichend eingegangen, so dass aus den Entscheidungsgründen eine beachtliche Gefahr der Obdachlosigkeit für vulnerable Schutzsuchende und Schutzberechtigte nicht hervorgehe.
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