In einer Pressemitteilung berichtet der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim über seinen Beschluss vom 28.6.2021 (Az. 12 S 921/21), mit dem der VGH es ablehnte, die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg aufgrund eines Eilantrags in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO, das vermutlich auf ein Rechtsgutachten von Juni 2020 zurückgeht, einstweilig außer Kraft zu setzen. Es sei zwar offen, ob eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorhanden sei, die Regelungen der Hausordnung seien aber vermutlich verhältnismäßig ausgestaltet; außerdem erscheine es möglich, dass der Gesetzgeber auf die Bedenken des VGH reagieren werde.
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