Die alte Regel, dass mit Feier- und Brückentagen durchsetzte Wochen nicht besonders viel Rechtsprechung hervorbringen, gilt leider nach wie vor. Immerhin trotzen der EuGH, das BVerfG und der VGH München dem Trend und liefern Berichtenswertes.
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Die alte Regel, dass mit Feier- und Brückentagen durchsetzte Wochen nicht besonders viel Rechtsprechung hervorbringen, gilt leider nach wie vor. Immerhin trotzen der EuGH, das BVerfG und der VGH München dem Trend und liefern Berichtenswertes.
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Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026
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