Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer am 6. Dezember 2021 veröffentlichten Pressemitteilung einen Überblick über seine Befassung mit der Situation von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zu Belarus gegeben. Danach erhalte und bearbeite der Gerichtshof täglich Anträge auf vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation an den Grenzen zu Belarus. In den meisten Fällen gäben die Antragsteller an, sich auf polnischem Hoheitsgebiet zu befinden, und zwar, nach ihrem Vortrag, um internationalen Schutz zu suchen. Insgesamt habe der Gerichtshof bislang 47 Anträge auf vorläufige Maßnahmen erhalten, davon 44 gegen Polen gerichtete Anträge, und er habe in insgesamt 43 Verfahren solche vorläufige Maßnahmen erlassen. In einigen Fällen forderte der Gerichtshof die Regierungen auf, die Antragsteller mit Nahrung, Wasser, Kleidung, angemessener medizinischer Versorgung und, wenn möglich, einer vorübergehenden Unterkunft für eine begrenzte Zeit zu versorgen. Gleichzeitig stellte er klar, dass diese Maßnahmen nicht so zu verstehen seien, dass sie die Antragsteller in ihr Hoheitsgebiet einreisen lassen müssten.