Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stiftet mit seinem Idomeni-Urteil Verwirrung in Fachkreisen, das Bundesverwaltungsgericht definiert die Anforderungen an die unverzügliche Anzeige eines Anschriftenwechsels und das Verwaltungsgericht Aachen verbietet eine Dublin-Überstellung nach Ungarn. Außerdem geht es um Verfolgung in Syrien und die aufschiebende Wirkung von Klagen in Zweitantragsfällen.