In einer kurzen und ruhigen Woche ruft das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr den Europäischen Gerichtshof an und hält der österreichische Verwaltungsgerichtshof einen Pushback für rechtswidrig.
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In einer kurzen und ruhigen Woche ruft das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr den Europäischen Gerichtshof an und hält der österreichische Verwaltungsgerichtshof einen Pushback für rechtswidrig.
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1.1.2026
Zuletzt aktualisiert am 23.12.2025
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2025