Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat Presseberichten vom 9. Juni 2022 zufolge eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 1. Juli 2021 bestätigt, in der das Gericht einen Pushback von Österreich nach Slowenien im Herbst 2020 für rechtswidrig gehalten hatte. In dem Verfahren hatten die Grenzschutzbeamten ausgesagt, dass der betroffene Ausländer keinen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt habe, der VwGH dagegen entschied nun, dass die Annahme des LVwG, der Betroffene habe sein Verlangen nach Asyl in hörbarer Weise kundgetan, nicht als unschlüssig angesehen werden könne.
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