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Ausgabe 5 • 23.7.2021

Alles unzulässig

Das Sommerloch lässt weiter auf sich warten, mit insgesamt zwölf Entscheidungen ist auch diese Newsletter-Ausgabe wieder gut gefüllt. Inhaltlich geht es unter anderem um eine Entscheidung des EGMR zur Unzulässigkeit von Abschiebungshaft für eine Mutter mit einem Kleinkind in Frankreich und, in zwei Entscheidungen des OVG Bremen und des VGH München, um ein fehlendes Rechtsschutzinteresse.

Dublin-Überstellungshaft für Mutter mit Kleinkind verstößt gegen EMRK

Die Dublin-Überstellungshaft eines Mutter und ihres Kleinkindes in Frankreich Ende 2018 verstieß laut dem Urteil vom 22. Juli 2021 (Az. 57035/18, M.D. u. A.D. gg. Frankreich) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Art. 3 (Verbot der unmenschlichen und erniedrigen Behandlung), Art. 5 Abs. 1 (Recht auf Freiheit) und Art. 5 Abs. 4 (Recht auf gerichtliche Überprüfung einer Freiheitsentziehung) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR wendete zur Feststellung des Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die drei Kriterien Alter des Kindes, Eignung der Hafträumlichkeiten und Dauer der Haft an und hielt die Haftanordnung in Hinblick auf den Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK für unverhältnismäßig, woraus sich auch der Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 EMRK ergebe, da die französischen Gerichte die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft hätten.

Entziehung vom Wehrdienst in Syrien nicht relevant für Flüchtlingsschutz

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg sieht in seinem Urteil vom 1. Juli 2021 (Az. 3 L 154/18) keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung bei Entziehung vom Militärdienst in Syrien durch Flucht ins Ausland. Allein die Entziehung vom Wehr- bzw. Militärdienst in Syrien durch Flucht ins Ausland begründe keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung durch den syrischen Staat, außerdem fehlten hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür, dass das syrische Regime jedem, der sich durch das Verlassen des Landes dem Militärdienst entzogen habe, eine regimefeindliche bzw. oppositionelle Gesinnung unterstelle, sofern nicht weitere risikoerhöhende Faktoren in der jeweiligen Person vorlägen, die auf eine Regimegegnerschaft hinweisen könnten.

Keine Verletzung von Art. 3 EMRK durch Abschiebung eines Westsahara-Aktivisten nach Marokko

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 22. Juli 2021 (Az. 39126/18, E.H. gg. Frankreich) keine Verletzung von Art. 3 EMRK durch die Abschiebung eines Westsahara-Aktivisten aus Frankreich nach Marokko festgestellt. Der Beschwerdeführer habe drohende Menschenrechtsverletzungen nur unzureichend und pauschal dargelegt.

Kein Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit

Ist ein Flüchtling im Laufe eines asylrechtlichen Klageverfahrens nicht mehr erreichbar, lässt dies sein Rechtsschutzinteresse entfallen, was zur Unzulässigkeit der Klage führt, so der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Beschluss vom 12. Juli 2021 (Az. 21 B 21.30461). Das ist zwar kein besonders neuer Gedanke, kann aber wie im vorliegenden Verfahren zur Folge haben, dass eine im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren zuerkannte Flüchtlingsanerkennung in der Berufungsinstanz aufgehoben wird.

Anforderungen an Anspruch auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts

Das Bundesverwaltungsgericht fragt sich (und uns) in seinem Beschluss vom 19. Mai 2021 (Az. 1 B 11/21), wann ein Ermessensmangel bei der Prüfung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO, der keine Ermessensreduzierung auf Null zur Folge hat, zu einer Aufhebung der Überstellungsentscheidung führt. Das BVerwG hat Zweifel, weil die Prüfung des Selbsteintrittsrechts eine bloße Vorfrage der Überstellungsentscheidung darstelle, die wiederum eine gebundene Entscheidung sei.

Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 24. Juni 2021 (Az. 3 A 891/18.A) auf 37 Seiten mit den aus § 78 Abs. 3 AsylG folgenden Anforderungen an die Zulassung der Berufung im Asylprozess, in dem Verfahren selbst ging es um die Situation von Ahmadiyya in Pakistan. Das OVG erläutert zum einen die Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), zum anderen die an die Annahme eines Verfahrensfehlers in Gestalt der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG) zu stellenden Anforderungen.

Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

In seinem Beschluss vom 15. Juli 2021 (Az. 2 A 96/21) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis erläutert, welche Anforderungen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) zu stellen sind. Insbesondere sei eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass nicht die Feststellungen, Einschätzungen oder Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend seien.

Aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten und verbindliche Flugbuchung

Ob die Mitwirkungspflichten eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers gemäß § 60b Abs. 1 AufenthG auch die Pflicht zur verbindlichen Buchung eines Fluges durch den Ausländer umfassen, wenn dies zur Erlangung von Reisedokumenten erforderlich sein sollte, ist laut dem Beschluss vom 14. Juli 2021 (Az. 13 ME 30/21) des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg offen. Dieser Umstand hatte im entschiedenen Verfahren zwar nur noch Auswirkungen auf die Verteilung der Verfahrenskosten, kann in vergleichbaren Verfahren aber möglicherweise für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes relevant sein.

Anhörung vor Ablehnung eines Verlängerungsantrags

Beseitigt die Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eine Fortbestehensfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG, ist der Ausländer zuvor nach § 28 VwVfG anzuhören, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 12. Juli 2021 (Az. 13 ME 18/21). Eine solche Anhörung werde auch typischerweise nicht wirksam durch Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nachgeholt, so das OVG.

Kein Rechtsschutzinteresse für Klage gegen Vorspracheverpflichtung

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 13. Juli 2021 (Az. 2 B 212/21) entschieden, dass nach Erlass eines Verteilungsbescheids gemäß § 15a Abs. 4 AufenthG ein Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine gemäß § 15a Abs. 2 AufenthG angeordnete Vorspracheverpflichtung unzulässig sei, weil insofern kein Rechtsschutzbedürfnis und -interesse mehr bestehe: Da die Verteilungsentscheidung gefallen sei, habe sich die Vorspracheverpflichtung erledigt.

Anforderungen an gerichtliche Sachaufklärung bei Haftaufhebungsantrag

Abschiebungshaft wird bei vorgetragener Haftunfähigkeit nicht bereits mit Stellung des Haftaufhebungsantrags rechtswidrig, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 79/19), wenn die Sachaufklärung zwar nicht vom Gericht, aber dafür von der Behörde vorgenommen wird, und dadurch im Ergebnis keine Verfahrensverzögerung eintritt. Außerdem, so der BGH, hätte im entschiedenen Verfahren der Haftaufhebungsantrag keine Ausführungen zu einer Eilbedürftigkeit der Haftaufhebung enthalten und eine weitere Begründung lediglich ankündigt.

Kein Informationsanspruch zu Positionsdaten eines Marineschiffes bei EU-Mittelmeer-Mission

Das Verwaltungsgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2021 eine Klage auf Offenlegung der Positionsdaten eines deutschen Marineschiffs, das 2017 an einer EU-Überwachungsmission im Mittelmeer teilgenommen hatte, abgelehnt. Die Positionsdaten des Schiffs seien geheimhaltungsbedürftig, eine Offenlegung könne die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.