Dublin-Überstellungshaft für Mutter mit Kleinkind verstößt gegen EMRK

Die Dublin-Überstellungshaft eines Mutter und ihres Kleinkindes in Frankreich Ende 2018 verstieß laut dem Urteil vom 22. Juli 2021 (Az. 57035/18, M.D. u. A.D. gg. Frankreich) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Art. 3 (Verbot der unmenschlichen und erniedrigen Behandlung), Art. 5 Abs. 1 (Recht auf Freiheit) und Art. 5 Abs. 4 (Recht auf gerichtliche Überprüfung einer Freiheitsentziehung) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR wendete zur Feststellung des Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die drei Kriterien Alter des Kindes, Eignung der Hafträumlichkeiten und Dauer der Haft an und hielt die Haftanordnung in Hinblick auf den Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK für unverhältnismäßig, woraus sich auch der Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 EMRK ergebe, da die französischen Gerichte die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft hätten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871