Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die griechische Regierung in einer Eilmaßnahme an, Geflüchtete nicht abzuschieben, das Verwaltungsgericht Gießen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf müssen sich mit den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine auseinandersetzen, das Bundessozialgericht hat „ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel“ an der leistungsrechtlichen Zwangsverpartnerung bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und der Bundesgerichtshof präzisiert, wann in einer Haftanhörung wirksam auf Beistand durch einen Rechtsanwalt verzichtet werden kann.