Der aufenthaltsrechtliche Gesetzgeber denkt sich in einem wiederkehrenden Muster böse klingende Begriffe aus, die Gerichte können dann sehen, wie sie so etwas auslegen, und diesmal ging es dabei vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig um „offensichtlichen Missbrauch“. Außerdem geht es in dieser Woche um eine erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die ausländerrechtliche Meldepflicht, um Beschränkungen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mal wieder systemische Mängel im italienischen Asylverfahren, einen Berichtigungsanspruch bei fehlender Zustellung eines Asylbescheids, die Anforderungen an den Nachweis der Stellung eines Asylgesuchs und um die Anforderungen an Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet.