Es ist bekannt, dass nur ein Bruchteil der asylgerichtlichen Entscheidungen überhaupt veröffentlicht wird, und es ist ebenso bekannt, dass man selbst dazu neigt, eher die aus Sicht von Schutzsuchenden positiven Entscheidungen zu veröffentlichen (der HRRF-Newsletter ist da häufig keine Ausnahme), so man sie denn überhaupt kennt. Wie es diesbezüglich eigentlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeht, ist Gegenstand einer aktuellen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in der gefragt wird, wie und wo das Bundesamt Gerichtsentscheidungen sammelt und ob alle gesammelten Entscheidungen in der vom Bundesamt betriebenen MILo-Datenbank frei zugänglich sind.
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